Jedes Jahr gibt es in der Schweiz zahlreiche Baumassnahmen, was nicht verwunderlich ist, denn allein im Jahr 2019 lag die Anzahl von Ein-und Mehrfamilienhäusern bei etwa einer Million. Ein Teil der besagten Baumassnahmen beschränkt sich jedoch nicht auf komplett neue Immobilien, sondern sogenannte Anbauten und solche gibt es in der ganzen Schweiz, darunter auch Bern und Ittigen. Zum einen umfassen Anbauten bauliche Massnahmen, die den Zweck haben, die Nutzfläche von fertigen Gebäuden zu vergrössern, zum anderen bezeichnen sie den neu entstandenen Gebäudeteil. Wie bei anderen Massnahmen rund um das Bauen ist es jedoch wichtig, einen professionellen Ansprechpartner zu haben – schliesslich gilt es eine Menge zu beachten.
Anbaumassnahmen können in der ganzen Schweiz durchgeführt werden, aber bevor es an die Durchführung geht, muss grundsätzlich erst einmal eine Baugenehmigung eingeholt werden, denn die bisherige Baugenehmigung gilt nur für das Haus in seiner bisherigen Form. Sollten Veränderungen durchgeführt werden, entspricht das Haus nicht mehr der Baugenehmigung und infolgedessen brauchen Anbauten eine Genehmigung. Allerdings kann nicht jeder Schweizer einenBauantrag stellen und was letztendlich gilt, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es bietet sich daher an, einen Experten zu kontaktieren, um alle wichtigen Aspekte zu besprechen. Andernfalls kann es schnell passieren, dass Regelungen missachtet werden und das kann mit ernsten juristischen Problemen einhergehen.
Es gibt jedoch Ausnahmen und unter bestimmten Umständen sind Anbaumassnahmen nicht genehmigungspflichtig: Eine Ausnahme würde beispielsweise dann vorliegen, wenn es sich um ein Gebiet handelt, in welchem nach dem sogenannten Anzeigeverfahren gebaut werden kann. Prinzipiell sind Ausnahmen bei Immobilien relativ selten, aber sollte es sich nicht um echte Häuser –zum Beispiel Carports oder Saunen –handeln, braucht es im Regelfall keine Baugenehmigung. So oder so ist es wichtig, sich näher über die Situation vor Ort zu informieren, denn die verschiedenen Kantone haben keine einheitlichen Gesetze und Verfahren –meist liegen jedoch keine grösseren Unterschiede vor, was unter anderem an dem in der gesamten Schweiz geltenden Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) gilt.
Auf die Frage, wie viel eine Baugenehmigung für Anbaumassnahmen kostet, gibt es selbsterklärend keine pauschale Antwort, da die Kosten von dem individuellen Fall abhängen. Was gesagt werden kann, ist, dass sich die Kosten aus den Gebühren der Baubehörde sowie dem Honorar des Architekten zusammensetzen und sowohl von den Baukosten als auch den Gebührenordnungen abhängen. In jedem Fall bietet es sich an, ein professionelles Bauunternehmen zu kontaktieren und im Vorhinein abzusprechen, was für Kosten anfallen, denn das erspart unliebsame Überraschungen.
Sobald es um Anbauten geht, stehen uns zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung und wofür wir uns letztendlich entscheiden, sollte unter anderem von dem Zweck der Anbaumassnahme abhängen: So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um einen neuen Büroraum oder einen Hobbyraum handeln soll. Bei den vorliegenden Optionen spielt beispielsweise das gewählte Material eine Rolle und aktuell sind Anbauten aus Holz wieder im Trend, was nicht verwunderlich ist, denn Holz bringt einige Vorteile mit sich, darunter eine hohe Belastbarkeit, eine natürliche Optik und gute Wärmedämmeigenschaften. Bei Anbaumassnahmen in der Schweiz sollte man jedoch nie unbedacht vorgehen, sondern am besten auf einen Profi vertrauen und geht es um Holz, ist unsere Holzbauwerk Ittigen AG der richtige Ansprechpartner.
Unsere Firma kümmert sich in Bern, Ittigen und umliegenden Orten um Anbauten sowie andere Baumassnahmen mit Holz wie Brückenkonstruktionen, Estrichbodendämmungen, Holzdachstühle und Holzbalkendecken. Prinzipiell stehen wir aber auch dann zur Verfügung, wenn es um das Bauen von kleineren (Hütten, Scheunen etc.) oder grösseren (Bürohäuser, Wohnhäuser etc.) Gebäuden geht. Selbstverständlich gehen wir dabei immer mit grösster Sorgfalt vor und prinzipiell gibt es kein Vorhaben, das wir nicht auf die ein oder andere Weise umsetzen können. Sollten Sie Interesse an einem Anbau haben, teilen Sie uns also gerne Ihre Wünsche mit!